Alle an der RWTH Aachen vertretenen Fakultäten haben das Recht zur Vergabe des Doktor-Grades. Um den Doktor-Grad zu erwerben, muss der Doktorand oder die Doktorandin eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit (Dissertation) anfertigen und nach deren Abschluss eine Doktor-Prüfung ablegen. Die Anfertigung dieser Forschungsarbeit unter der Anleitung eines an der Universität lehrenden Professors oder einer Professorin ist der ganz entscheidende Inhalt des Doktorats, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist demgegenüber untergeordnet, und die Promotion wird auch nicht zunächst mit einer Studienphase (Coursework) begonnen.
Strukturierte Doktorandenprogramme, wie sie z.B. für amerikanische Universitäten typisch sind, stellen zurzeit an der RWTH Aachen die Ausnahme dar. Nähere Informationen über diese strukturierten Doktorandenprogramme finden Sie unter Graduiertenkollegs. Es gibt auch keine spezielle Graduate School an der Universität, Undergraduate- und Graduate-Ausbildung finden jeweils in der gleichen Fakultät statt. Doktoranden und Doktorandinnen können, aber müssen nicht als Studierende eingeschrieben sein; häufig sind sie in den Forschungsbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden und dort als junge Wissenschaftler/innen beschäftigt.
Für an einer Promotion Interessierte ist es der entscheidende erste Schritt, eine die Forschungsarbeit betreuende Person an der Hochschule zu finden. Dies muss bereits zu Beginn erfolgen, da schon bei der formalen Beantragung der Zulassung zur Promotion eine schriftliche Betreuungszusage eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin beigefügt werden muss.
Voraussetzung für internationale Interessierte, einen Betreuer oder eine Betreuerin zu finden und zu einer Doktorarbeit zugelassen zu werden, ist ein hervorragender Studienabschluss einer anerkannten Forschungsuniversität, der dem deutschen Universitätsabschluss Master entspricht (im früheren deutschen Studiensystem hießen die Studienabschlüsse Magister, Diplom oder Staatsexamen).
Es ist obliegt der Abteilung 2.1 des International Office, im Ausland erworbene Abschlüsse zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sind. Im Einzelfall ist es möglich, dass zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses noch einige ergänzende Leistungen an der RWTH Aachen erbracht werden müssen (z.B. Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen).
Des Weiteren muss die Bestätigung eines Professors oder einer Professorin der RWTH vorliegen, die besagt, dass der Bewerber oder die Bewerberin als Doktorand/in akzeptiert wird ("Betreuungsbestätigung"). Promotionsinteressierte müssen somit zunächst eine die Doktorarbeit betreuende Lehrperson an der RWTH finden ("Doktorvater" / "Doktormutter").
Informieren Sie sich zunächst hier im Internet gründlich über die Forschungsgebiete der Hochschullehrer/innen. Über die Startseiten der jeweiligen Fakultäten haben Sie Zugang zu allen Hochschulinstituten, und Sie können auf den Web-Seiten die Forschungsgebiete aller Professoren und Professorinnen herausfinden. Wenn Sie eine geeignete Person gefunden haben, senden Sie dieser vorzugsweise eine Bewerbung in schriftlicher Form. Sie sollte enthalten:
Zu Ihren Erfolgsaussichten ist anzumerken, dass bekannte Professoren oder Professorinnen teilweise über 1.000 derartige Anfragen pro Jahr erhalten, diese also nur einen ganz geringen Anteil von ihnen aufnehmen können. Andererseits gibt es jederzeit über 600 internationale Doktorandinnen und Doktoranden an der RWTH. Das bedeutet: Wirklich exzellente Doktoranden und Doktorandinnen sind immer begehrt und haben auch gute Chancen!
Weitere Möglichkeiten, eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Doktorarbeit zu finden, sind z.B.
Wir haben für die Bewerbung für eine Promotion eine ausführliche Broschüre erstellt, die Sie bei uns anfordern können. Außerdem steht diese Broschüre in der Infobox auf der rechten Seite als Download zur Verfügung. In diesem Text werden das Charakteristische einer Promotion an der RWTH Aachen, das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, die verschiedenen Zuständigkeiten, die Möglichkeiten zur Finanzierung sowie verschiedene Wege, eine Betreuungsperson zu finden, detailliert dargestellt.
Die formale Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses, falls Sie Absolvent einer ausländischen Hochschule sind, und die Einschreibung zur Promotion werden durch die Abteilung 2.1 des International Office vorgenommen. Dort müssen Sie sich auch für das Doktorat bzw. die Promotion bewerben (siehe: Bewerbung für eine Promotion).
Sollten Sie sich nicht vom Heimatland aus bewerben, müssen Sie sicher sein, dass Ihr Abschluss formal anerkannt ist und Sie müssen auf jeden Fall alle Unterlagen mitbringen, die für die Einschreibung erforderlich sind.
Wenn Sie Ihren Studienabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben und dieser zur Promotion berechtigt, erfolgt die Einschreibung beim Studierendensekretariat.
Wenn Sie einen ausländischen Abschluss besitzen, muss über die formale Anerkennung durch das International Office hinaus noch die Frage der fachlichen Zuerkennung der Promotionsvoraussetzungen geklärt werden. Diese Prüfung nimmt die Fakultät vor, in der Sie Ihr Promotionsvorhaben durchführen: Ansprechpartner sind hier die so genannten Promotionsbeauftragten der Fakultäten, bei denen der Antrag auf Zuerkennung der Promotionsvoraussetzungen zu stellen ist.
Es wird empfohlen, diesen Antrag am Anfang des Promotionsvorhabens zu stellen. Falls die Zuerkennung unter Auflagen erfolgt, sollten Sie versuchen, diese so schnell wie möglich zu erfüllen.